Nur Produzenten mit Anlagen über 100 kW Produktionsleistung und mit einer aktiv fahrplangesteuerten Produktion (z.B. fahrplangesteuerte Biomasseanlage oder Kleinwasserkraftwerke) müssen Produktionsfahrpläne senden. Für andere Anlagen mit weniger als 100kW Produktionsleistung und/ oder mit wetter- oder substratabhängiger Produktion (z.B. Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen sowie wetterabhängige Laufwasserkraftwerke) müssen keine Fahrpläne gesendet werden.
Die Meldung der Produktionsfahrpläne hat monatlich, jeweils 5 Arbeitstage vor Monatsbeginn, mittels E-Mail gemäss Vorlage (https://bg-ee.swenex.ch/de-DE/fahrplaene/) zu erfolgen. Änderungen sind spätestens bis 08:00 Uhr am Vortag zu melden. Der erste Produktionsfahrplan muss vor dem 24. Januar 2019 gesendet werden.
Ansichten:
Schlüsselwörter: Produktionsfahrpläne